Je zusätzliche 15 Minuten erhöht sich das Honorar entsprechend. Einzelgespräche dauern in der Regel zwischen 60 Minuten und 90 Minuten. Bei Paargesprächen hat sich eine längere Sitzungsdauer von 90 bis 120 Minuten bewährt.
Leistungen, die auf Initiative des Klienten außerhalb der vereinbarten Beratungstermine erfolgen (z. B. Sichtung von Materialien, schriftliche Rückmeldungen, Erstellung individueller Unterlagen, Auswertungen oder Dokumentationen), werden als außerterminliche fachliche Leistungen nach Zeitaufwand berechnet.
Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von je 15 Minuten.